Abzugsfähigkeit

Gut zu wissen

  • Ihre Spende an den Hilfsaktion Märtyrerkirche e.V. können Sie steuerlich geltend machen.
  • Insgesamt gilt dies für von Ihnen geleistete Spenden bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte; sie sind steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
  • Sollten Sie Interesse an einer Zuwendung an die Hilfsaktion Märtyrerkirche haben, die darüber hinaus geht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Für Ihre Spende erhalten Sie zur Vorlage beim Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung, die Ihnen jeweils zu Beginn des Folgejahres zugeschickt wird. Für Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro greift der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Es genügt die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kopie vom Kontoauszug).
  • Wir sind wegen Förderung religiös Verfolgter, gemäß § 52, Abs. 2, Satz 1, Nr. 02 und 10 AO, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wetzlar StNr. 39 250 61402, vom 25.09.2023 für das Jahr 2022 nach § 5, Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3, Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

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