Deutschland: Iranische Christen werden trotz Todesgefahr abgeschoben

14.06.2019


Immer wieder werden iranische Christen aus Deutschland zurück in ihre Heimat abgeschoben. Doch dort droht den Konvertiten nicht selten der Tod - denn auf "Abfall vom Islam" steht die Todesstrafe. Immer mehr Menschen fordern deshalb ein Bleiberecht für sie.



Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM/Frankfurt am Main) hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aufgefordert, die Abschiebung von zum Christentum übergetretenen Muslimen in den Iran auszusetzen.

Für Aufsehen hatte der Fall einer 58-jährigen Iranerin gesorgt, die abgeschoben und im Iran direkt verhaftet worden war. Inzwischen ist sie auf Kaution frei, darf aber Teheran nicht verlassen.

Sie ist leider kein Einzelfall. Auch Mahsa, eine Christin aus Herborn, soll abgeschoben werden. Ihr Antrag auf Asyl wurde laut der Christlichen Initiative Herborn ebenso abgelehnt wie eine Klage gegen diese Ablehnung. Zuletzt sei auch die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht nicht zugelassen worden. Vor dem Hintergrund sei Mahsa ein Fall für die Härtefallkommission. Mahsa hat große Angst und ihre deutschen Freunde setzten sich sehr für sie ein.

Der Christlichen Initiative Herborn zufolge ist Mahsa in einer wohlhabenden muslimischen Familie im Iran aufgewachsen. Nachdem sie durch eine Kollegin Kontakt zu einer Hausgemeinde bekam und Christin wurde, musste sie fliehen. Polizisten hätten in ihrem Zimmer eine Bibel gefunden und sie habe eine Vorladung vor das Islamische Revolutionsgericht bekommen. Im Herbst 2015 sei sie in Deutschland angekommen und 2016 in Frankfurt getauft worden.

Die jüngsten Abschiebungsfälle zeigten, dass Konvertiten mit dem Tod bedroht seien und mit Anklagen vor Gericht wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) rechnen müssten, heißt es in einer Pressemitteilung der IGFM. Vorstandssprecher Martin Lessenthin sagte, dass staatliche Stellen in Deutschland nicht als „Experten“ feststellen könnten, ob ein ehemaliger Muslim „glaubhaft“ Christ geworden sei: „Wer Christ geworden ist und einer Gemeinde angehört, entscheiden noch immer die Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften selbst. Es kann kein staatliches Glaubensprüfungsverfahren oder Glaubensprüfungsamt geben.“

Nach dem im Iran geltenden islamischen Recht kann der „Abfall vom Islam“ mit dem Tod bestraft werden. Häufig werden aber die eigentlichen Haft- oder Hinrichtungsgründe von der iranischen Justiz verschleiert, indem etwa Anklagen nicht veröffentlicht oder Akteneinsicht verweigert werden.

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